Umgang mit SARS-CoV-2 

1. Februar 2023

Ab dem 2. Februar 2023, läuft die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung aus, so dass die Coronaregeln am Arbeitsplatz entfallen.
Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrmitteln zum 31. Januar 2023 aufgehoben. In medizinischen Bereichen, z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Altersheimen und Apotheken bleibt die FFP2 - Maskenpflicht bestehen.
 

Eigenverantwortung ist gefordert!

  • Atemwegserkrankungen: Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll und halten sich von anderen fern, wenn Sie krank sind. Fragen Sie Ihren Hausarzt um Rat und informieren Sie Ihren Vorgesetzten.
  • Hygieneregeln: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände, halten Sie die Hände vom Gesicht fern, husten oder niesen Sie richtig und gehen Sie hygienisch mit Lebensmitteln um.
  • Masken: Wir stellen allen Mitarbeitenden auch weiterhin Masken für den Bedarfsfall zur Verfügung.
  • Corona Antigen Tests: Wir bieten allen Mitarbeitenden weiterhin  Corona AntigenTests an, um das Risiko einer Infektion am Arbeitsplatz zu verringern.
  • Impfung: Wir ermutigen Sie, sich entsprechend der Empfehlungen Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes gegen das SARS-CoV-2 Virus impfen zu lassen.

Einreise aus China

Mit Wirkung vom 9. Januar 2023 ist China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft. Bei Einreise aus China nach Deutschland gilt eine Test- und Nachweispflicht. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das lokale Gesundheitsamt zu informieren.

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